Pauschal oder pro Einsatz
Zwei Modelle, je nach Objekt: Als Saisonvertrag von November bis März zum Festpreis, der Bereitschaft und alle Einsätze abdeckt — ein harter Winter ist dann genauso planbar wie ein milder. Oder Abrechnung pro Einsatz, wenn Sie nur zahlen möchten, wenn wir tatsächlich ausrücken.
Am besten beauftragen Sie vor Saisonbeginn. Dann sind Flächen und Tour geplant, bevor der erste Frost kommt.
Was dazugehört
Jeder Einsatz steht im Protokoll
Mit dem Vertrag übernehmen wir die Räum- und Streupflicht für die vereinbarten Flächen, und die Haftung dafür, abgesichert über unsere Versicherung. Jeder Einsatz steht mit Uhrzeit, Fläche und Streumittel im Protokoll.
Wer sich um was kümmert
Mit dem Vertrag geht die Räum- und Streupflicht auf uns über, inklusive Haftung. Ihr Teil bleibt überschaubar.
- Kontrollgänge bei Frost und Schneefall
- Haftung, abgesichert über unsere Versicherung
- Räumen und Streuen nach Satzung
- Nachräumen, solange es schneit
- Protokoll für jeden Einsatz
- Flächen einmal mit uns festlegen
- Zugang zu den Flächen sicherstellen
- Protokolle auf Anfrage einsehen
- Änderungen am Objekt melden
Was beim Winterdienst wirklich zählt
Wo wir das machen
Von der Vertragsunterschrift bis zum ersten Schnee
Die Begehung vorab ist kostenlos. Danach bekommen Sie ein schriftliches Angebot mit Festpreis.
- 01
Flächen festlegenGehwege, Zugänge, Höfe, Stellplätze, mit Skizze im Vertrag.
- 02
Pflichten prüfenWas die Satzung Ihrer Gemeinde verlangt, und was davon auf Sie entfällt.
- 03
BereitschaftAb November bis März, mit Kontrollgängen bei Frost und Schneefall.
- 04
Einsatz mit NachweisRäumen, streuen, nachräumen. Jeder Einsatz dokumentiert.
Sie sehen, wann wir kommen
Jeder Einsatz steht in unserem Kundenportal: nächster Termin, erledigte Arbeiten mit Protokoll und offene Punkte. So funktioniert das Portal
Fragen zum Winterdienst
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.
Was kostet ein Winterdienst für Gewerbe?
Zwei Modelle: eine Saisonpauschale von November bis März, die unabhängig von der Zahl der Einsätze gilt, oder die Abrechnung pro Einsatz. Ausschlaggebend sind Fläche und Lage. Wir rechnen Ihnen nach der Begehung beides vor.
Wer haftet, wenn trotz Winterdienst jemand ausrutscht?
Mit dem Vertrag geht die Räum- und Streupflicht für die vereinbarten Flächen auf uns über, ebenso die Haftung. Dafür sind wir versichert. Jeder Einsatz wird mit Uhrzeit und Streumittel protokolliert.
Ab wann muss morgens geräumt sein?
Die Zeiten legt die Satzung Ihrer Gemeinde fest, in Wiesbaden und im Rheingau-Taunus-Kreis in der Regel ab dem frühen Morgen an Werktagen. Wir sind vorher fertig, unsere Tour startet bei Schnee und Glätte deutlich davor.
Streuen Sie mit Salz?
Ja, wir setzen vor allem Streusalz ein, weil es Eis zuverlässig auftaut und die Flächen länger sicher hält. Für empfindliche Beläge oder auf Wunsch streuen wir abstumpfendes Splitt.
Wann sollte man den Winterdienst beauftragen?
Bis Ende Oktober. Dann sind Ihre Flächen in der Tour eingeplant, bevor der erste Frost kommt. Ein Einstieg in die laufende Saison ist trotzdem möglich.
Was wird beim Winterdienst geräumt?
Gehwege vor dem Grundstück, Zugänge, Eingänge, Treppen, Hofflächen und Stellplätze, so wie im Vertrag festgelegt. Nach dem Winter nehmen wir das Streugut wieder auf.
Ist Ihr Winter schon geregelt?
Wir nehmen die Flächen auf und rechnen Ihnen Saisonpauschale und Einsatzpreis vor.