Wiesbaden · Taunusstein · Rheingau-Taunus

Winterdienst,
dokumentiert

Räumen und Streuen nach den Vorgaben der Satzung — jeder Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Streumittel festgehalten.

  • November bis MärzBereitschaft die ganze Saison
  • Saison oder Einsatzpauschal für den Winter oder je Einsatz
  • Protokollfür jeden Einsatz
Winterdienst mit Schneefräse vor einem Bürogebäude
Saison November bis MärzJetzt für den Winter anfragen
Die Saison

Pauschal oder pro Einsatz

Zwei Modelle, je nach Objekt: Als Saisonvertrag von November bis März zum Festpreis, der Bereitschaft und alle Einsätze abdeckt — ein harter Winter ist dann genauso planbar wie ein milder. Oder Abrechnung pro Einsatz, wenn Sie nur zahlen möchten, wenn wir tatsächlich ausrücken.

Am besten beauftragen Sie vor Saisonbeginn. Dann sind Flächen und Tour geplant, bevor der erste Frost kommt.

Umfang

Was dazugehört

KontrollgangBereitschaft von November bis März, wir prüfen die Lage bei Frost und Schneefall.
RäumenGehwege, Zugänge, Hofflächen und Stellplätze in der vorgeschriebenen Breite.
StreuenMit Streusalz, das Eis zuverlässig auftaut. Auf Wunsch mit abstumpfendem Splitt.
NachräumenBei anhaltendem Schneefall mehrfach am Tag.
SchneelagerAbtransport, wenn der Haufen im Weg steht. Hydranten bleiben frei.
AbräumenStreugut wird nach der Frostperiode wieder aufgenommen.
Dokumentation

Jeder Einsatz steht im Protokoll

Mit dem Vertrag übernehmen wir die Räum- und Streupflicht für die vereinbarten Flächen, und die Haftung dafür, abgesichert über unsere Versicherung. Jeder Einsatz steht mit Uhrzeit, Fläche und Streumittel im Protokoll.

RäumprotokollBeispielobjekt in Wiesbaden, Frosttag im Januar Beispiel
05:40KontrollgangGlätte festgestelltgeprüft
06:05Gehweg und Zuganggeräumterledigt
06:20Hof und Stellplätzegeräumterledigt
06:30StreusalzGehweg, Zugang, Treppegestreut
11:45Nachräumenanhaltender Schneefallerledigt
Temperatur am Morgen−3 °C
Verantwortung

Wer sich um was kümmert

Mit dem Vertrag geht die Räum- und Streupflicht auf uns über, inklusive Haftung. Ihr Teil bleibt überschaubar.

Übernehmen wir
  • Kontrollgänge bei Frost und Schneefall
  • Haftung, abgesichert über unsere Versicherung
  • Räumen und Streuen nach Satzung
  • Nachräumen, solange es schneit
  • Protokoll für jeden Einsatz
Ihr Teil
  • Flächen einmal mit uns festlegen
  • Zugang zu den Flächen sicherstellen
  • Protokolle auf Anfrage einsehen
  • Änderungen am Objekt melden
Aus der Praxis

Was beim Winterdienst wirklich zählt

Rechtzeitig, nicht irgendwannDie Satzung der Gemeinde legt fest, bis wann morgens geräumt sein muss und wie lange die Pflicht abends gilt. Danach richtet sich unsere Tour.
Dokumentation schützt SieRutscht jemand aus, zählt der Nachweis, dass geräumt und gestreut wurde. Deshalb wird jeder Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Streumittel festgehalten.
Streusalz wirkt sofortSalz taut Eis an, statt es nur abzustumpfen. Die Fläche bleibt länger sicher, auch wenn es nachfriert. Wo Sie es anders wünschen, streuen wir Splitt.
Objektarten

Wo wir das machen

Bürogebäude Wohnanlagen Gewerbegelände Praxen und Ladenlokale Kindergärten und Schulen
Ablauf

Von der Vertragsunterschrift bis zum ersten Schnee

Die Begehung vorab ist kostenlos. Danach bekommen Sie ein schriftliches Angebot mit Festpreis.

  1. 01
    Flächen festlegenGehwege, Zugänge, Höfe, Stellplätze, mit Skizze im Vertrag.
  2. 02
    Pflichten prüfenWas die Satzung Ihrer Gemeinde verlangt, und was davon auf Sie entfällt.
  3. 03
    BereitschaftAb November bis März, mit Kontrollgängen bei Frost und Schneefall.
  4. 04
    Einsatz mit NachweisRäumen, streuen, nachräumen. Jeder Einsatz dokumentiert.
Kundenportal

Sie sehen, wann wir kommen

Jeder Einsatz steht in unserem Kundenportal: nächster Termin, erledigte Arbeiten mit Protokoll und offene Punkte. So funktioniert das Portal

Kundenportal Ihr Objekt Beispiel
WinterdienstSaison November bis Märzab 1. NovemberBereitschaft
Zuletzt erledigtvor 3 TagenProtokollim Portal
Häufige Fragen

Fragen zum Winterdienst

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.

Was kostet ein Winterdienst für Gewerbe?

Zwei Modelle: eine Saisonpauschale von November bis März, die unabhängig von der Zahl der Einsätze gilt, oder die Abrechnung pro Einsatz. Ausschlaggebend sind Fläche und Lage. Wir rechnen Ihnen nach der Begehung beides vor.

Wer haftet, wenn trotz Winterdienst jemand ausrutscht?

Mit dem Vertrag geht die Räum- und Streupflicht für die vereinbarten Flächen auf uns über, ebenso die Haftung. Dafür sind wir versichert. Jeder Einsatz wird mit Uhrzeit und Streumittel protokolliert.

Ab wann muss morgens geräumt sein?

Die Zeiten legt die Satzung Ihrer Gemeinde fest, in Wiesbaden und im Rheingau-Taunus-Kreis in der Regel ab dem frühen Morgen an Werktagen. Wir sind vorher fertig, unsere Tour startet bei Schnee und Glätte deutlich davor.

Streuen Sie mit Salz?

Ja, wir setzen vor allem Streusalz ein, weil es Eis zuverlässig auftaut und die Flächen länger sicher hält. Für empfindliche Beläge oder auf Wunsch streuen wir abstumpfendes Splitt.

Wann sollte man den Winterdienst beauftragen?

Bis Ende Oktober. Dann sind Ihre Flächen in der Tour eingeplant, bevor der erste Frost kommt. Ein Einstieg in die laufende Saison ist trotzdem möglich.

Was wird beim Winterdienst geräumt?

Gehwege vor dem Grundstück, Zugänge, Eingänge, Treppen, Hofflächen und Stellplätze, so wie im Vertrag festgelegt. Nach dem Winter nehmen wir das Streugut wieder auf.

Passt dazu

Gehört meistens dazu

Ist Ihr Winter schon geregelt?

Wir nehmen die Flächen auf und rechnen Ihnen Saisonpauschale und Einsatzpreis vor.